Breadcrumb

Feststellungsbescheid und Schwerbehindertenausweis

Steht das Ergebnis der medizinischen Beurteilung fest, erhalten Sie vom Versorgungsamt einen Feststellungsbescheid.
Dieser Bescheid stellt den Grad der Behinderung (ab einem GdB von 20) und evtl. vorliegende gesundheitliche Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen (Merkzeichen) fest.
Ab einem  Grad der Behinderung von 50 können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

Kontakt

Schwerbehindertenrecht
Trierer Straße 1
52078 Aachen
Tel: +49 241 5198-5729
Fax: +49 241 5198-5790

schwerbehindertenrecht@staedteregion-aachen.de