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Feststellungsbescheid und Schwerbehindertenausweis

Steht das Ergebnis der medizinischen Beurteilung fest, erhalten Sie vom Versorgungsamt einen Feststellungsbescheid.
Dieser Bescheid stellt den Grad der Behinderung (ab einem GdB von 20) und evtl. vorliegende gesundheitliche Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen (Merkzeichen) fest.
Ab einem  Grad der Behinderung von 50 können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

Die Einrichtung konnte nicht dargestellt werden.