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Wann gelten Menschen nach dem Sozialgesetzbuch als "behindert"?

Als „behindert“ in Sinne des Sozialgesetzbuches gilt, wer körperlich, geistig oder seelisch so eingeschränkt ist, dass er längerfristig, d.h. mindestens 6 Monate, am gesellschaftlichen Leben nicht voll und ganz teilnehmen kann.

Wenn ein Mensch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, hier wohnt oder hier beschäftigt ist gilt:

Bei einer Feststellung mit einem Grad der Behinderung von weniger als 20 ist man nicht behindert im Sinne des Sozialgesetzbuches.

Bei einer Feststellung mit einem Grad der Behinderung von 20, 30 oder 40 gilt man als behindert im Sinne des Sozialgesetzbuches.

Ab einer Feststellung von einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr gilt man als schwerbehindert.

Kontakt

Schwerbehindertenrecht
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