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Welche Merkzeichen gibt es?

Die gesundheitlichen Merkmale der behinderten Person werden als Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen. Mit den Merkzeichen können bestimmte Nachteilsausgleiche (in Gestalt von besonderen Schutzrechten und Leistungsansprüchen) in Anspruch genommen werden. Nachteilsausgleiche haben den Zweck, berufliche, wirtschaftliche und soziale Nachteile, die jemand durch seine Behinderung erleidet, auszugleichen.

Das Sachgebiet Schwerbehindertenrecht ist im Bereich der Nachteilsausgleiche nur für die Anerkennung der unentgeltlichen Beförderung und die Feststellung der gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen/GdB) zuständig. Für die Inanspruchnahme der übrigen Nachteilsausgleiche sind andere Ämter und/oder Behörden zuständig.

Kontakt

Schwerbehindertenrecht
Trierer Straße 1
52078 Aachen
Tel: +49 241 5198-5729
Fax: +49 241 5198-5790

schwerbehindertenrecht@staedteregion-aachen.de