Breadcrumb

Was kann ich tun, wenn ich mit einer Entscheidung der Feststellungsbehörde nicht einverstanden bin?

Wenn Sie mit den Entscheidungen im Feststellungsbescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, Widerspruch erheben.
Dann wird die getroffene Entscheidung erneut überprüft.

Kontakt

Schwerbehindertenrecht
Trierer Straße 1
52078 Aachen
Tel: +49 241 5198-5729
Fax: +49 241 5198-5790

schwerbehindertenrecht@staedteregion-aachen.de