Breadcrumb
Wenn Sie mit den Entscheidungen im Feststellungsbescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, Widerspruch erheben.
Dann wird die getroffene Entscheidung erneut überprüft.
Kontakt
Schwerbehindertenrecht
Trierer Straße
1
52078
Aachen
Tel: +49 241 5198-5729
Fax: +49 241 5198-5790
schwerbehindertenrecht@staedteregion-aachen.de