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Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

 

Was:  Gesundheitliche Beratung

Wer:   Prostituierte

Wo :   Gesundheitsamt der Städteregion Aachen

Wie:   Anmeldung erforderlich, Kontakt siehe

           rechts

 

Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Das Gesetz gilt in ganz Deutschland für alle Prostituierten, ihre Kundinnen und Kunden sowie Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsgewerbe.

Ziel des Gesetzes ist die Menschen besser über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern.

Wo:

Prostituierte müssen ihre Tätigkeit anmelden. Voraussetzung zur Anmeldung der Tätigkeit im Ordnungsamt ist eine gesundheitliche Beratung nach §10 ProstSchG durch das Gesundheitsamt.

Wie:

Terminvereinbarung telefonisch, persönlich oder per E-Mail. Kontakt siehe rechts. Die Anmeldung muss vor Beginn einer Tätigkeit erfolgen.

Was:

Inhalte der Beratung

  •        Krankheitsverhütung
  •        Informationen über Schwangerschaft oder
  •        Schwangerschaftsverhütung
  •         Risiken von Alkohol -und Drogenmissbrauch.

·         Weitere gesundheitliche Fragen können angesprochen werden

 

  •        Ein Ausweis muss vorgelegt werden
  •        Es findet keine körperliche Untersuchung statt

Ein Telefondolmetscher kann bei Bedarf übersetzen. Das Gespräch ist absolut vertraulich.

Nach der Beratung zu Gesundheitsthemen wird eine Bescheinigung ausgefüllt, die den Vornamen und Nachnamen enthält. Diese Bescheinigung ist für die Anmeldung im Ordnungsamt erforderlich. Das Ausstellen einer Aliasbescheinigung ist ebenfalls nach Anmeldung im Ordnungsamt möglich.

Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung muss

  •         alle 12 Monate erneuert werden
  •         bei Prostituierten, die jünger als 21 Jahre sind, alle 6 Monate

 

 

Im Gesundheitsamt gibt es auch Beratung und Testungen zu sexuell übertragbaren Erkrankungen:

Beratung und anonyme, kostenlose Testung auf HIV und Syphilis. Weitere anonyme Testungen sind gegen einen Gebühr möglich z.B. Chlamydien oder Gonorrhoe (Tripper).

Dieses Angebot ist getrennt von den Beratungsräumen zum Prostituiertenschutzgesetz. Anonymität ist gewahrt.