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Altfahrzeuge

Wann ist ein Fahrzeug ein Altfahrzeug?


Ein Fahrzeug wird zu einem Altfahrzeug und somit zu Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), wenn seine ursprüngliche Zweckbestimmung als Fortbewegungsmittel entfällt oder aufgegeben wird. Gebrauchtwagen müssen direkt betriebsbereit sein oder nur geringfügige Reparaturen benötigen. Dies kann im Zweifel durch einen Sachverständigen überprüft werden. Fahrzeuge mit Totalschäden oder bei denen Motoren oder Achsen stark beschädigt sind, sind Altfahrzeuge.

Was ist zu beachten, wenn Sie Ihr Altfahrzeug entsorgen möchten/ müssen?

Für Fahrzeuge der Klasse M1 (PKW bis zu acht Sitzplätze) oder N1 (Güterfahrzeuge bis 3,5t)  sind die Regelungen der Altfahrzeug-Verordnung zu beachten. Bei der Entsorgung von anderen Fahrzeugen wie Bussen, Lkws und Motorräder sind die allgemeinen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu beachten. Diese Fahrzeuge müssen bei dafür zugelassenen und geeigneten Betrieben entsorgt werden. Erkundigen Sie sich bitte bei den Demontagebetrieben, ob diese hierfür zugelassen sind und die Möglichkeiten für eine fachgerechte Trockenlegung haben.
Fahrzeuge der Klasse M1 und N1 sind gemäß § 4 der AltfahrzeugV „einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen.“ Wo sich Annahmestellen, Rücknahmestellen oder Demontagebetriebe in Ihrer Nähe befinden, entnehmen Sie z.B. der Internetseite der Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH (siehe Link). Alternativ können Sie auch einen der aufgeführten Ansprechpartner kontaktieren.

Haben Sie Ihr Altfahrzeug bei einem der genannten Betriebe abgegeben, ist dieser wiederum verpflichtet, die Überlassung Ihres Altfahrzeuges unverzüglich durch einen Verwertungsnachweis zu bescheinigen. Der Verwertungsnachweis besteht aus einem Formularsatz mit vier Ausfertigungen (Blätter). Für den Fahrzeughalter/-eigentümer ist die Ausfertigung in der Farbe rosa bestimmt. Diese Ausfertigung des Verwertungsnachweises wird für die endgültige Abmeldung bei den Straßenverkehrsbehörden benötigt.

Kontakt

Umweltamt
Zollernstraße 20
52070 Aachen

umweltamt@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung


Ansprechpartner/-innen

Herr Robert Mücke
Tel: +49 241 5198-7025
Fax: +49 241 5198
robert.muecke@staedteregion-aachen.de

Herr Olaf Siebold
Tel: +49 241 5198-7026
Fax: +49 241 5198-87026
olaf.siebold@staedteregion-aachen.de