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Der Gleichstellungsplan

Historie des Gleichstellungsplan

Das Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG NRW) enthält die Verpflichtung zur Erstellung und Fortschreibung des Gleichstellungsplans.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 1999 hat der damalige Kreis Aachen den ersten Frauenförderplan im Jahr 2000 beschlossen und laufend – für die StädteRegion Aachen - fortgeschrieben.

Im Dezember 2018 wurde auf Grundlage des novellierten Gesetzes der Gleichstellungsplan 2019 bis 2023 verabschiedet.

Gleichstellungsplan 2024 - 2028

Der Gleichstellungsplan der StädteRegion Aachen wurde für die Jahre 2024 bis 2028 fortgeschrieben. Diesen hat der Städteregionstag in seiner Dezembersitzung 2023 beschlossen.

Es wurde festgestellt, dass die Zielvorgaben des alten Gleichstellungsplanes von 2019 bis 2023 weitestgehend erreicht wurden. Mit einer Gesamtfrauenquote von rund 74 Prozent ist die StädteRegion Aachen in Bezug auf Geschlechterparität und Chancengleichheit insgesamt gut aufgestellt.

Kontakt

Gleichstellung
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Tel: +49 241 5198-2460

gleichstellung@staedteregion-aachen.de