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Gleichstellungsplan 2024-2028

Der aktuelle Gleichstellungsplan der StädteRegion Aachen gilt bis 2028. Das hat der Städteregionstag im Dezember 2023 mehrheitlich beschlossen. Es wurde festgestellt, dass die Zielvorgaben des Planes von 2019 bis 2023 weitestgehend erreicht worden sind.

Das Landesgleichstellungsgesetz NRW verpflichtet alle Kommunen zur Erstellung und Fortschreibung eines Gleichstellungsplans. Nach Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 1999 hat der ehemalige Kreis Aachen den ersten Frauenförderplan im Jahr 2000 beschlossen und laufend fortgeschrieben – auch nach der Gründung der StädteRegion Aachen.

Die jetzt beschlossene Fortschreibung des Gleichstellungsplanes bis 2028 knüpft an die bereits wirksamen Maßnahmen an, indem die Rahmenbedingungen für die Beschäftigten weiter optimiert werden. Im Kern sind das: 

  • die Optimierung des Raumkonzeptes,
  • ein Diversitäts- und Generationenmanagement mit lebensphasenangepassten Arbeitsmodellen
  • und die Aktivierung der „Stillen Reserve“ der Verwaltung. Hier gilt es, im Sinne der strategischen Personalentwicklung genauer in den Blick zu nehmen, welche Potenziale von Beschäftigten noch „schlummern“ und diese auszubauen.
     

Kontakt

Gleichstellung
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Tel: +49 241 5198-2460
Fax: +49 241 5198-82460

gleichstellung@staedteregion-aachen.de

Ansprechpartner/-innen

Frau Kerstin Kosanke
Tel: +49 241 5198-2460
Fax: +49 241 5198-82460