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Unbedenklichkeitsbescheinigung (CCPS)

 

 

Certificate of Good Standing (CoGS)/ Certificate of Current Professional Status (CCPS)/ Unbedenklichkeitsbescheinigung:

Das Certificate of Good Standing (CoGS), auch bekannt als Certificate of Current Professional Status (CCPS) oder Unbedenklichkeitsbescheinigung, ist ein wichtiges Dokument für die Anerkennung von vielen reglementierten Berufen im Ausland. Es bestätigt, dass Sie uneingeschränkt in Ihrem Beruf arbeiten dürfen und keine strafrechtlichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie vorliegen. Dieses Zertifikat wird im Einklang mit der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie ausgestellt.

Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit in einem Gesundheitsfachberuf im Ausland ausüben möchten, benötigen Sie bestimmte Bescheinigungen, die von den zuständigen staatlichen Stellen im Zielland verlangt werden. Zu den erforderlichen Dokumenten gehört unter anderem eine Bestätigung, dass Sie eine Ausbildung gemäß der EU-Richtlinie absolviert haben, sowie eine Bescheinigung, dass Sie weiterhin die Voraussetzungen für den Besitz der Berufserlaubnis erfüllen.

Das Gesundheitsamt der Städteregion Aachen ist für die Ausstellung der Bescheinigung über Ihre Berufserlaubnis zuständig, wenn Ihnen die Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung von unserem Gesundheitsamt erteilt wurde. Dies gilt auch, wenn Sie nicht in der Städteregion Aachen wohnen. 

Sollten Sie in der Städteregion Aachen wohnen und die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland erhalten haben, ist das Gesundheitsamt der Städteregion Aachen ebenfalls zuständig.

Sollte Ihnen die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung von einem anderen Gesundheitsamt innerhalb von Nordrhein-Westfalen erteilt worden sein, wenden Sie sich bitte direkt an diese Behörde.

Die vorherigen Ausführungen gelten selbstverständlich auch für Urkunden, welche von der Stadt Aachen bzw. dem ehemaligen Kreis Aachen ausgestellt wurden.

Die Zuständigkeit für die Ausstellung der Bestätigung Ihres Ausbildungsniveaus (Konformitätsbescheinigung) liegt bei der Bezirksregierung Münster. Diese können Sie unter pug-anerkennung@bezreg-muenster.nrw.de hinsichtlich der Antragsstellung kontaktieren.

Das Formular für die Beantragung eines CoGS/CCPS finden Sie unter Downloads. Bitte übermitteln Sie den Antrag online an das Gesundheitsamt über die untenstehende Option.

 

Bitte beachten Sie: Zur Beantragung eines erweiterten behördlichen Führungszeugnisses ist zuvor eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierzu per E-Mail an uns. 

 

Kontakt

Medizinalaufsicht
Trierer Straße 1
52078 Aachen
Tel: +49 241 5198-5398