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Anzeige über die Ausübung eines Gesundheitsfachberufes

 

Wer eine selbständige Tätigkeit in einem nichtakademischen Heilberuf ausübt oder Angehörige dieser Berufe beschäftigt, muss Beginn und Ende der Tätigkeit gemäß § 1a Abs. 2 des Gesundheitsfachberufegesetzes NRW (GberG) beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen, einschließlich einer Namensänderung. 

 

Sie können Ihre Meldung über die Ausübung eines Gesundheitsfachberufes über den Online-Meldebogen einreichen (siehe unten).

 

Zu den nichtakademischen Heilberufen gehören unter anderem folgende Berufe:

 

Physiotherapeut_in

Ergotherapeut_in

Podologe/Podologin

Logopäde/Logopädin

Pharmazeutisch-technische_r Assistent_in

Diätassistent_in

Heilpraktiker_in

Heilpraktiker_in (Psychotherapie, Physiotherapie)

Masseur_in und med. Bademeister_in

Orthoptist_in

Medizinisch-technische-Angestellte_r

 

Werden die beruflichen Befugnisse nicht eingehalten oder die Berufspflichten nicht erfüllt, so unterrichtet das Gesundheitsamt die für die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zuständige Behörde. 

 

Anzeige über die Ausübung eines Gesundheitsfachberufes

Hier gelangen Sie zum Online-Meldebogen

Kontakt

Medizinalaufsicht
Trierer Straße 1
52078 Aachen
Tel: +49 241 5198-5398

Ansprechpartner/-innen