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Ich bin Krankenpfleger*in, Physiotherapeut*in, Ergotherapeut*in, Hebamme/Entbindungspfleger*in, Heilpraktiker*in oder in einem anderen nichtakademischen Heilberuf tätig und möchte mich selbstständig machen bzw. freiberuflich tätig werden.

Ich habe gehört, dass ich mich dafür u.a. beim Gesundheitsamt anmelden muss. Wie ist der Ablauf? Welche Unterlagen benötige ich dafür?

Wer einen nichtakademischen Heilberuf selbstständig ausüben möchte oder angehörige dieses Berufes beschäftigen möchte, hat gem. § 1a des Gesetzes über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufegesetz NRW-GBerG) die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde anzuzeigen, in deren Bezirk diese Tätigkeit ausgeübt wird.

  • Das Formular für die Anzeige Ihrer Tätigkeit und der Tätigkeit Ihrer Mitarbeitenden finden Sie rechts auf dieser Seite unter Downloads. Es müssen nur Mitarbeitende gemeldet werden, die einen nichtakademischen Heilberuf ausüben. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls dem Formular zu entnehmen. Hauswirtschaftskräfte oder Empfangsmitarbeitende sind vom  § 1 a GBerG nicht erfasst und müssen beim zuständigen Gesundheitsamt nicht gemeldet werden.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass auch Personalveränderungen oder ein Umzug der Praxis stets dem Gesundheitsamt mitzuteilen sind.

Kontakt

Medizinalaufsicht
Trierer Straße 1
52078 Aachen

Ansprechpartner/-innen

Frau Beyza Avci
Tel: +49 241 5198-5312
Fax: +49 241 5198-85312