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Anzeige über die Ausübung eines Gesundheitsfachberufes
Wer eine selbständige Tätigkeit in einem nichtakademischen Heilberuf ausübt oder Angehörige dieser Berufe beschäftigt, muss Beginn und Ende der Tätigkeit gemäß § 1a Abs. 2 des Gesundheitsfachberufegesetzes NRW (GberG) beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen, einschließlich einer Namensänderung.
Sie können Ihre Meldung über die Ausübung eines Gesundheitsfachberufes über den Online-Meldebogen einreichen (siehe unten).
Zu den nichtakademischen Heilberufen gehören unter anderem folgende Berufe:
Physiotherapeut_in
Ergotherapeut_in
Podologe/Podologin
Logopäde/Logopädin
Pharmazeutisch-technische_r Assistent_in
Diätassistent_in
Heilpraktiker_in / sektorale_r Heilpraktiker_in
Masseur_in und med. Bademeister_in
Orthoptist_in
Medizinisch-technische-Angestellte_r
Werden berufliche Pflichten verletzt oder Befugnisse überschritten, ergreift das zuständige Gesundheitsamt die erforderlichen Maßnahmen. Je nach Zuständigkeit wird es entweder selbst tätig oder informiert die Behörde, die die Berufserlaubnis erteilt hat.
Anzeige über die Ausübung eines Gesundheitsfachberufes
Hier gelangen Sie zum Online-Meldebogen
Kontakt
Medizinalaufsicht
Trierer Straße
1
52078
Aachen
Tel: +49 241 5198-5398
medizinalaufsicht@staedteregion-aachen.de
Ansprechpartner/-innen
Frau Beyza Avci
Tel: +49 241 5198-5312
beyza.avci@staedteregion-aachen.de