Breadcrumb

Chemikalienrechtliche Überwachung des Einzelhandels

Chemikalienrechtliche Überwachung des Einzelhandels

Das Gesundheitsamt überwacht Stoffe, Gemische und behandelte Waren im Einzelhandel. Das Spektrum der zu überwachenden Produkte reicht von Haushaltschemikalien wie Duftöle, Wasch- und Reinigungsmittel, Abflussreiniger, Farben und Lacke, über Kettenspray, Rostlöser, Spachtelmasse, Putze und Gips, etc., bis zu Biozid-Produkten, wie z.B. Poolchemikalien, Insektenspray oder Desinfektionsmitteln.
Biozide sind Produkte, die Schadorganismen wie Insekten, Mäuse oder Ratten, aber auch Algen, Pilze oder Bakterien bekämpfen. In vielen Bereichen des privaten oder beruflichen Lebens werden Biozide eingesetzt, zum Beispiel als antibakterielle Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel oder Mückensprays und Ameisengiften. Auch Antifouling-Anstriche für Boote werden überwacht.
Einigen Waren werden Biozide als Konservierungsmittel, sogenannte Topfkonservierer, zugesetzt. Diese behandelten Waren müssen entsprechend gekennzeichnet sein und bestimmte Hinweise enthalten.
Auch Pflanzenschutzmittel werden hinsichtlich der chemikalienrechtlich notwendigen Gefahrenkennzeichnung überwacht.

Die Marktüberwachung der Chemikalien trägt dazu bei, unsichere Produkte vom Markt fernzuhalten und die Einhaltung chemikalienrechtlicher Regelungen durchzusetzen.
Die Überwachungen im Einzelhandel finden unangemeldet nach gefahrenorientiertem Inspektionsplan oder anlassbezogen statt. Sie sind gebührenpflichtig.

Kontakt: chemikaliensicherheit@staedteregion-aachen.de

Ansprechpartner/-innen

Frau Birgit Lünemann
Tel: +49 241 5198-5587
Fax: +49 241 5198-85587
birgit.luenemann@staedteregion-aachen.de