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Informationen für Personen, die zur Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung bereit sind

Wer kann grundsätzlich eine Betreuung übernehmen?

Ein_e Betreuer_in wird vom Betreuungsgericht bestellt. Dabei muss nach Möglichkeit eine einzelne Person ausgewählt werden. Dies kann ein nahestehender Mensch, ein Mitglied eines Betreuungsvereins, ein selbstständiger Berufsbetreuer, aber auch eine bei einem Betreuungsverein angestellte Person (Vereinsbetreuer) sein. In Ausnahmefällen können auch Mitarbeitende der Betreuungsbehörde als Betreuer bestellt werden. 

Bei der Auswahl sind die von der betroffenen Person geäußerten Wünsche, wer die Betreuung übernehmen soll, zu berücksichtigten. Den Wünschen der betroffenen Person kommt eine große Bedeutung zu.

Abgesehen davon haben grundsätzlich die Personen Vorrang, die zur ehrenamtlichen Übernahme der Betreuung bereit sind, wenn sie persönlich geeignet und zuverlässig sind.

Welche Voraussetzungen müssen für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung erfüllt sein?

Voraussetzung für die Führung einer Betreuung als ehrenamtliche_r Betreuer_in ist die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit (§ 21 Abs. 1 Betreuungsorganisationsgesetz – BtOG)

Zur Feststellung seiner persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit hat der ehrenamtliche Betreuer der zuständigen Betreuungsbehörde

  • ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz für behördliche Zwecke und
  • eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b Zivilprozessordnung,
  • die jeweils nicht älter als drei Monate sein sollen, vorzulegen.

Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu beantragen. Für ehrenamtliche Tätigkeiten kann in der Regel auf Antrag Gebührenbefreiung gewährt werden, wenn dies entsprechend bescheinigt wird. Die Betreuungsbehörde stellt solche Bescheinigungen für ehrenamtliche Betreuer bei Bedarf gerne zur Verfügung.

Eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis ist nur online unter www.vollstreckungsportal.de erhältlich. Nach erfolgter Registrierung besteht die Möglichkeit, eine entsprechende Auskunft einzuholen. Seit dem 01.01.2024 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass die Betreuungsbehörde die Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis selbst einholt. 

Abschluss einer Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung

  • Eine Person, die ehrenamtlich Betreuungen führen möchte und keine familiäre Beziehung oder persönliche Bindung zur betroffenen Person hat, soll vor der ersten Bestellung als ehrenamtlicher Betreuer eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung mit einem anerkannten Betreuungsverein abschließen (§ 22 Abs. 2 BtOG). Dieses Angebot zum Abschluss einer Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung mit einem anerkannten Betreuungsverein kann auch von ehrenamtlichen Betreuern wahrgenommen werden, die eine familiäre Beziehung oder persönliche Bindung zur betroffenen Person haben (§ 22 Abs. 1 BtOG).
  • Die Weitergabe der Daten von ehrenamtlichen Betreuer_innen an anerkannte Betreuungsvereine zur Kontaktaufnahme durch die Betreuungsbehörde richtet sich nach § 10 BtOG. Hiernach teilt die Behörde unverzüglich Name und Anschrift des ehrenamtlichen Betreuers an einen am Wohnsitz befindlichen Betreuungsverein mit. Die Betreuungsvereine in der Städteregion Aachen haben hierzu bereits ein Modell entwickelt:
    • Wohnsitz Aachen: SKM-Katholischer Verein für soziale Dienste in Aachen, Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Aachen, Betreuungsverein der Diakonie Aachen e.V., Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen Stadt e.V. (vierteljährliches Rotationsprinzip)
    • Wohnsitz Roetgen, Monschau, Simmerath u. Stolberg: Sozialdienst Kath. Frauen e. V. Stolberg u. SKM-Katholischer Verein für soziale Dienste in Stolberg e. V. (monatlicher Wechsel)
    • Wohnsitz Alsdorf, Baesweiler und Herzogenrath: Diakonisches Werk Alsdorf e.V.
    • Wohnsitz Eschweiler und Würselen: Sozialdienst Kath. Frauen e. V. Eschweiler

Anerkannte Betreuungsvereine in der Städteregion Aachen:

  • Sozialdienst Kath. Frauen e. V. Eschweiler, Peilsgasse 1, 52249 Eschweiler, Telefon: 02403 / 609 180
  • Sozialdienst Kath. Frauen e. V. Stolberg, Birkengangstraße 5, 52222 Stolberg, Telefon: 02402 / 951640
  • SKM-Katholischer Verein für soziale Dienste in Stolberg e. V., Foxiusstraße 2, 52223 Stolberg, Telefon: 02402/ 124410
  • Diakonisches Werk Alsdorf e.V., Otto Wels Str. 2b, 52477 Alsdorf,Telefon: 02404 / 9495-0
  • Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen Stadt e.V., Gartenstraße 25, 52064 Aachen, Telefon: 0241 / 88916-0
  • Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Aachen, Wilhelmstraße 22, 52070 Aachen, Telefon 0241/ 470450
  • SKM-Katholischer Verein für soziale Dienste in Aachen e. V, Heinrichsallee 56, 52062 Aachen, Telefon 0241/ 413555-00
  • Betreuungsverein der Diakonie Aachen e.V., Martinstraße 10- 12, 52062 Aachen, Telefon 0241/ 9977966

Weitere Infos: www.betreuung-regio-ac.de