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Landschaftsrechtliche Befreiungen / Ausnahmegenehmigungen

In Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen gelten zusätzlich zur Eingriffsregelung noch besondere Regelungen, auch für baurechtlich genehmigungsfreie Bauvorhaben.

 

Diese Schutzgebiete sind über die Landschaftspläne der StädteRegion Aachen rechtsverbindlich festgesetzt. In diesen Gebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter der Gebiete verändern können oder dem jeweiligen Schutzzweck zuwiderlaufen (Verbots- und Gebotskataloge in den Landschaftsplänen). Diese Schutzvorschriften dienen dem Wohl der Allgemeinheit und sind für jeden Bürger verbindlich.

Zum Beispiel ist in den Schutzgebieten verboten:

  • Bauliche Anlagen zu errichten oder zu ändern.
  • Leitungen aller Art zu verlegen.
  • Aufschüttungen, Verfüllungen oder Abgrabungen vorzunehmen.
  • Bäume, Sträucher, Hecken zu beseitigen oder zu beschädigen.

Die untere Naturschutzbehörde im Umweltamt der StädteRegion Aachen kann eine Befreiung von den Verbotsvorschriften erteilen, wenn

1. die Durchführung im Einzelfall

  • zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Natur und Landschaft zu vereinbaren ist,
  • zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde und

2. überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern.

Wenn ein entsprechender Grund vorliegt, kann ein Antrag auf Befreiung von den Verboten der Schutzvorschriften gestellt werden (§ 67 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG). Die untere Naturschutzbehörde im Umweltamt der Städteregion Aachen prüft dann, ob die notwendigen Befreiungsvoraussetzungen erfüllt sind und wird das weitere Verfahren einleiten (u.a. die Beteiligung des Naturschutzbeirates und der anerkannten Naturschutzvereine).

 

Kontakt

Umweltamt
Zollernstraße 20
52070 Aachen
Tel: +49 241 5198-7001

umweltamt@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung


Ansprechpartner/-innen

für Monschau und Simmerath

Frau Andrea Petermann
Tel: +49 241 5198-7038
Fax: +49 241 5198-87038
andrea.petermann@staedteregion-aachen.de

für Stolberg, Eschweiler und Roetgen

Frau Lea Walterscheid
Tel: +49 241 5198-7039
Fax: +49 241 5198-87039
lea.walterscheid@staedteregion-aachen.de

für Baesweiler, Herzogenrath, Alsdorf und Würselen

Herr Harald Thyssen
Tel: +49 241 5198-7037
Fax: +49 241 5198-87037
harald.thyssen@staedteregion-aachen.de