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Anerkennung eines im Ausland erworbenen Gesundheitsfachberufes

 

 

Wenn Sie sich dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen und Ihren Wohnsitz in der Städteregion Aachen gewählt haben oder in der Städteregion Aachen arbeiten möchten, können Sie Ihre im Ausland erworbene Qualifikation in einem nichtärztlichen Gesundheitsfachberuf anerkennen lassen, um in Deutschland beruflich tätig zu werden.

 

Anerkennung und Voraussetzungen der Berufserlaubnis

Um die Berufserlaubnis für einen nicht akademischen Heilberuf zu erhalten, müssen Sie zunächst die Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung durch die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG-PuG) bei der Bezirksregierung Münster einholen. In der Regel wird eine Kopie der Entscheidung der Bezirksregierung an uns weitergeleitet. Nach Erhalt dieses Bescheides senden wir Ihnen ein Schreiben mit weiteren Informationen und Formularen zu.

Sobald Sie die entsprechenden Formulare ausgefüllt und unterschrieben haben, können Sie bei unserem Gesundheitsamt die Berufserlaubnis beantragen, sofern Sie in der Städteregion Aachen wohnen oder hier beruflich tätig sind. Das Verfahren erfolgt auf Grundlage der relevanten Gesundheitsfachberufsgesetze sowie der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Voraussetzungen für die Berufserlaubnis sind:

  • Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung durch die ZAG-PuG

  • Wohnsitz oder berufliche Tätigkeit in der Städteregion Aachen

  • Gesundheitliche und charakterliche Eignung für den Beruf

  • Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mindestens B2-Niveau für die Umgangssprache)

     

Kontaktdaten der ZAG-PuG

Bei Fragen zur Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer im Ausland erworbenen Berufsausbildung wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt:

Anerkannte Gesundheitsfachberufe

Die Anerkennung ist für folgende Gesundheitsberufe möglich:

  • Physiotherapeut_in

  • Masseur_in und medizinische_r Bademeister_in

  • Medizinisch-technische_r Radiologieassistent_in

  • Medizinisch-technische_r Laboratoriumsassistent_in

  • Logopädin/Logopäde

  • Podologin/Podologe

  • Diätassistent_in

  • Ergotherapeut_in

  • Orthoptist_in

     

Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung der Berufserlaubnis beträgt 60,00 EUR. Den Gebührenbescheid erhalten Sie mit Ausstellung der Berufserlaubnis.

 

Benötigte Unterlagen

Für die Erteilung der Berufserlaubnis sind die folgenden Unterlagen erforderlich, die in den vorgesehenen Upload-Bereichen hochgeladen werden können:

  • Ein schriftlicher Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis (siehe Downloads).

  • Eine Kopie des Identitätsnachweises z.B. Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass.

  • Eine ärztliche Bescheinigung über Ihre gesundheitliche Eignung für den Beruf (siehe Downloads).

  • Nachweis über Ihre deutschen Sprachkenntnisse (mindestens B2 für die Umgangssprache; bitte senden Sie uns eine Kopie Ihres Zertifikats). Bitte beachten Sie, dass für die Anerkennung des Berufes der Logopäden_innen mindestens ein C1 Sprachnachweis vorzulegen ist (siehe Downloads).

  • Ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1, 2 Satz 2, § 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG, welches nicht älter als drei Monate alt ist. Haben Sie keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, so kann ein europäisches Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG, das nicht älter als drei Monate ist, beantragt werden. 

    Zur Beantragung eines erweiterten behördlichen Führungszeugnisses ist zuvor eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierzu per E-Mail an uns.

 

Bearbeitungszeit

Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen beträgt der Bearbeitungszeitraum etwa 14 Tage.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.