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Zahnärztliche Beratung für Kinder und Jugendliche

Der Zahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes führt regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen gemäß §13 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW in allen Kindertagesstätten, Schulen (bis einschl. Klasse 7) sowie Förderschulen (bis Klasse 10) durch.

Das Ziel ist:
•    frühzeitige Erkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen
•    Kontrolle der Gebiss-  und Kieferentwicklung
•    Kariesrisikodiagnostik
•    Mundhygienesituation
•    Information der Eltern durch Behandlungsempfehlung für den Hauszahnarzt.

Die Früherkennung von Karies und Fehlstellungen ist besonders wichtig – je früher, desto besser. Unbehandelte Zahnschäden führen zu Schmerzen und weiteren gesundheitlichen Schäden!