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Datenschutz

In der Verwaltung der StädteRegion Aachen werden auf vielfältige Art und Weise personenbezogene Daten verarbeitet, z. B. im Straßenverkehrsamt oder im Amt für Soziales und Senioren.

Bei dieser täglichen Verwaltungsarbeit haben die Bürgerinnen und Bürger die berechtigte Erwartung, dass die StädteRegion Aachen ihre Persönlichkeitsrechte und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung beachtet. Dazu zählt neben der Zweckbindung und Datenminimierung unter anderem auch die Transparenz bei der Datenverarbeitung. Ein hohes Datenschutzniveau ist somit auch Zeichen einer bürgerfreundlichen und modernen Verwaltung.

Für die Einhaltung des Datenschutzes ist grundsätzlich jeder Mitarbeitende im eigenen Zuständigkeitsbereich selber verantwortlich. Während die Leitungen der Organisationseinheiten sicherstellen, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, trägt  die Behördenleitung die Gesamtverantwortung für den Datenschutz in der Städteregionsverwaltung. Weiterhin ist ein behördlicher Datenschutzbeauftragter bestellt.

Aufgaben

Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten ergeben sich aus der Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutzgesetz NRW.

Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:

  • Überwachung und Durchsetzung der datenschutzrechtlichen Vorschriften,
  • Unterstützung und Beratung der Behördenleitung sowie der Mitarbeitenden und
  • Durchführung von Untersuchungen und Kontrollen.

Darüber hinaus ist der Datenschutzbeauftragte Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei der StädteRegion Aachen.

Nicht zuständig ist der Datenschutzbeauftragte bei Fragen, die die Tätigkeit anderer Behörden, Vereine und privater Unternehmen betreffen, auch wenn diese ihren Sitz in der StädteRegion Aachen haben. In diesen Fällen sind die jeweiligen Datenschutzbeauftragten der z. B. Unternehmen zuständig.

Aufsichtsbehörde für die StädteRegion Aachen, die regionsangehörigen Kommunen, private Unternehmen etc. ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI).