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Aktueller Hinweis vom 12.05.2025:

Änderung für Spontanbesuche in der Zulassungsstelle

Besucher ohne Termin erhalten vorerst keine Wartetickets mehr, sondern zeitnahe Termine. Wenn möglich auch tagesaktuell. Online werden regelmäßig neue Termine freigeschaltet.

Bei dringenden Fällen: Bitte an die Information wenden.

Der Schnellschalter bleibt von der neuen Regelung unberührt. Montags bis samstags können dort während der Öffnungszeiten folgende Anliegen bearbeitet werden:

  • Abmeldung (online möglich - ohne BundID)
  • Zuteilung von Feinstaubplaketten (online möglich)
  • Ausgabe von E-Plaketten für ausländische Fahrzeuge



Zulassung auf Minderjährige


Eine minderjährige Person kann Halter eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs werden, wenn sie entweder:

  • aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt

     oder

  • im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis für das betreffende Fahrzeug ist


Die Nachweise müssen wie folgt erbracht werden:

  • durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises
  • durch Vorlage der Fahrerlaubnis


Sind diese Voraussetzungen gegeben, ist ferner die Einwilligung des bzw. der Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese Einwilligung muss schriftlich erklärt werden (siehe Formulare/Infos). 
Der Einwilligungserklärung sind die  Personalausweise der Unterschriftsleistenden sowie der Ausweis des Kindes beizufügen.

Eine alleinige Personensorge ist durch Urteil/Beschluss des Familiengerichtes nachzuweisen.

Kontakt

Straßenverkehrsamt
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80650

info.stva@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Uhr    
Di. - Uhr    
Mi. - Uhr   und  - Uhr
Do. - Uhr    
Fr. - Uhr    
Sa. - Uhr    

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.