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Erforderlicher Umbau eines Kraftfahrzeuges


Im Rahmen der sozialen Teilhabe kann für minderjährige Personen mit Behinderung ein Anspruch auf folgende Leistung bestehen:
Sofern ein Kraftfahrzeug zur Beförderung  ständig  benötigt wird und keine anderen Leistungen in Anspruch genommen werden können, kann die Kostenübernahme des erforderlichen Umbaus eines Kraftfahrzeuges bei der StädteRegion als Träger der  Eingliederungshilfe beantragt werden. Eine mögliche Bewilligung ist an enge Voraussetzungen geknüpft, die im Rahmen der individuellen Situation des Menschen mit Behinderung überprüft werden. Vorrangig sind jedoch andere Leistungen in Anspruch zu nehmen, wie beispielsweise die Nutzung des Behindertenfahrdiensts.

Eine Finanzierung der Beschaffungskosten des Kraftahrzeuges an sich ist ausgeschlossen.