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Saisonkennzeichen
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Versicherungsbestätigung für Saisonkennzeichen (eVB-Nummer)
- Kennzeichenschilder - die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln
- HU-Bericht (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
Wichtig:
Eine Kombination mit dem "Historischen Kennzeichen" (H-Kennzeichen) ist möglich!
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Dienstleistungen
- Die Dienstleistung konnte nicht dargestellt werden.
Saisonkennzeichen
Die Einrichtung konnte nicht dargestellt werden.