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Kommunale Konferenz Alter und Pflege

Nach § 8 des Alten- und Pflegegesetz NRW richten die Kreise und kreisfreien Städte örtliche Konferenzen ein. Diese tagen in der Regel zweimal jährlich. Die Konferenzen wirken mit bei der Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Angebote. Hierzu gehören insbesondere:

  1. die Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung
  2. die Mitwirkung an der Schaffung von altengerechten Quartiersstrukturen, insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen
  3. die Beratung stadt- bzw. kreisübergreifender Gestaltungsnotwendigkeiten im Zusammenwirken mit den angrenzenden Kommunen
  4. die Mitwirkung beim Aufbau integrierter Unterstützungs-, Entlastungs- und Vernetzungsstrukturen für pflegende Angehörige
  5. die Beteiligung der Gruppen nach § 3 Abs. 1 Anfragen der zukünftigen Sicherung der Pflege in den Kommunen
  6. die Unterstützung der örtlichen Aufgabenkoordination, insbesondere im Bereich der Beratung und des Fallmanagements
  7. die Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und – soweit die Kommunen nicht von der Möglichkeit des § 11 Abs. 7 Gebrauch macht – einer diesbezüglichen Bedarfseinschätzung. 

Kontakt

Planung und Beratung
Zollernstraße 10
52070 Aachen

Ansprechpartner/-innen