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Fortführungsvermessungen in Bodenbewegungsgebieten

Im Norden der StädteRegion Aachen - in den Städten Alsdorf und Baesweiler sowie in Teilen der Stadt Herzogenrath - sind durch Bodenbewegungen hervorgerufene Lageverschiebungen der Erdoberfläche möglich.

Bei der Durchführung von Fortführungsvermessungen in diesen Gebieten sind die "Hinweise zur Durchführung von Liegenschaftsvermessungen im Bodenbewegungsgebiet mit CPS/SAPOS" der AG Bodenbewegung Rheinisches Braunkohlenrevier zu beachten.

Nicht jede Abweichung zwischen amtlichem Nachweis und mittels GNSS/SAPOS ermittelter Koordinate ist zwangsläufig auf Bodenbewegungen zurückzuführen. Unter Umständen können andere Ursachen vorliegen.