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Verlängerung des Schwerbehindertenausweises

Kurz vor Ablauf der Gültigkeitsdauer sollte die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden, wenn der Ausweis weiterhin genutzt werden soll.

Zur Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises nehmen Sie bitte Kontakt mit dem zuständigen Versorgungsamt auf.

In den Fällen, in denen keine Änderung in Art und Schwere der Behinderung zu erwarten ist, kann der Ausweis auch unbefristet ausgestellt werden.

Sofern Sie der dauerhaften Speicherung Ihres Lichtbildes nicht zugestimmt haben, ist ein aktuelles Lichtbild beizufügen. Falls Ihr Schwerbehindertenausweis noch in Papierform war, fügen Sie bitte auch ein Lichtbild bei.

Kontakt

Schwerbehindertenrecht
Trierer Straße 1
52078 Aachen

Tel: +49 241 5198-5729
Fax: +49 241 5198-5790
schwerbehindertenrecht@staedteregion-aachen.de