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Machtübernahme der Nationalsozialisten

Nach der Macherübernahme der Nationalsozialisten am 31. Januar 1933 wurde das im Verlauf der letzten Jahre gewachsene System der demokratischen Selbstverwaltung des Landkreises und der Gemeinden ausgeschaltet. In den ersten Monaten gelang es der NSDAP in den meisten Gemeinden des Landkreises die Schaltstellen der kommunalen Verwaltung unter ihre Kontrolle zu bringen. Eine regelrechte Absetzungswelle setzte bereits Mitte des Jahres 1933 ein, sodass bis Ende des Jahres 12 von insgesamt 19 Bürgermeistern im Landkreis ausgetauscht wurden. Aber nicht nur die kommunalen Veraltungschefs waren betroffen, auch die kommunalen Parlamente und die Instanz des Landkreises mussten sich willkürlichen Eingriffen unterziehen. Per Gesetz wurden am 17.07.1933 sämtliche Zuständigkeiten des Kreistages auf die Kreisausschüsse übertragen, doch auch der Kreisausschuss verkümmerte in der Folge zu einem reinen Anhörungsorgan. Mit der „Deutschen Gemeindeordnung“, die am 30. Januar 1935 eingeführt wurde, wurde das „Führerprinzip“ in das Gemeindeverfassungsrecht eingeführt, und die Position des Verwaltungschefs, ob  Landrat oder Bürgermeister, wurde weiter gestärkt. 1939 verlor der Kreisausschuss sein Anhörungsrecht und das Protokollbuch wurde endgültig geschlossen.

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