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Hilfsmittel

 

 

Gegebenenfalls sind, immer auf den individuellen Bedarf der leistungsberechtigten Person abgestimmt, weitere Leistungen möglich. Dies kann beispielsweise ein Hilfsmittel sein, welches dem Kind oder Jugendlichen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht.

Vorrangig sind hier jedoch die Krankenkassen zu beteiligen.