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Hilfsmittel

 

 

Gegebenenfalls sind, immer auf den individuellen Bedarf der leistungsberechtigten Person abgestimmt, weitere Leistungen möglich. Dies kann beispielsweise ein Hilfsmittel sein, welches dem Kind oder Jugendlichen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht.

Vorrangig sind hier jedoch die Krankenkassen zu beteiligen.

 

Kontakt

Eingliederungshilfe von schulpflichtigen Kindern ohne ausschließliche (drohende) seelische Behinderung
Zollernstraße 10
52070 Aachen

Ansprechpartner/-innen

Bp-P

Frau Jana Hansen
Tel: +49 241 5198-5006
jana.hansen@staedteregion-aachen.de

A-Bo; Q-Z

Frau Sofia Voultsini
Tel: +49 241 5198-5054
sofia.voultsini@staedteregion-aachen.de