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Notschlachtung eines frisch verletzten Tieres außerhalb eines Schlachthofes

Schlachttiere, die einen Unfall (z. B. einen Beinbruch) hatten, aber ansonsten gesund waren, können im Herkunftsbetrieb notgeschlachtet werden (Blutentzug nach Betäubung), wenn
 

  1. ein amtlicher Tierarzt/Tierärztin des A 39 der Städteregion Aachen die Schlachttieruntersuchung durchführt sowie die Schlachtung überwacht und
  2. der amtliche Tierarzt/Tierärztin den erforderlichen Begleitschein ausfüllt und unterschreibt,
  3. der Tierbesitzer/Tierbesitzerin die ausgefüllte und unterschriebene Standarderklärung vorlegt.

Der Begleitschein des amtlichen Tierarztes/Tierärztin ist beim Transport des Tierkörpers – zum Zwecke des Ausschlachtens - zur Schlachtstätte mitzuführen. Der Betreiber/ die Betreiberin der Schlachtstätte darf den Tierkörper nur annehmen, wenn die Bescheinigung vollständig ausgefüllt vorliegt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Lebendtransport von verletzten Tieren zur Schlachtstätte nicht zulässig ist.

Sollten Sie eine Notschlachtung in Erwägung ziehen, da sich ein Tier frisch verletzt hat, nehmen Sie also direkt Kontakt auf mit:

  1. dem Veterinäramt für die Schlachttieruntersuchung und die erforderliche Bescheinigung, ggf. vorher den Hoftierarzt/Hoftierärztin hinzuziehen für eine Diagnosestellung,
  2. einem Schlachtbetrieb, der die tierschutzgerechte Schlachtung durchführt und den Transport innerhalb von maximal 2 Stunden nach der Schlachtung zum Schlachthof gewährleisten kann.

Weitere Informationen zur Notschlachtung finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite.

Kontakt

Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-3949
Fax: +49 2405 95018

vetamt@staedteregion-aachen.de

Ansprechpartner/-innen