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Anlagen am Gewässer (Brücken, Stützmauern, etc.)

 

Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstückes, das an einem Gewässer liegt, dürfen Anlagen in oder an dem Gewässer (innerhalb eines Streifens von 3 m innerorts bzw. 5 m außerorts, gemessen ab der Böschungsoberkante) nur errichten, wesentlich ändern oder beseitigen, wenn eine wasserrechtliche Genehmigung vorliegt. Dies gilt auch für baugenehmigungsfreie Anlagen.

Zu den wasserrechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen zählen z. B. Gebäude, Zäune Ufermauern, Treppen, Brücken, Stege, Versorgungsleitungen und vieles mehr.

 

Kontakt

Umweltamt
Zollernstraße 20
52070 Aachen
Tel: +49 241 5198-7001

umweltamt@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung


Ansprechpartner/-innen

Frau Elisabeth Kremer
Tel: +49 241 5198-7018
Fax: +49 241 5198-87018
elisabeth.kremer@staedteregion-aachen.de

Frau Pia Eisenblätter
Tel: +49 241 5198-7055
Fax: +49 241 5198-87055
pia.eisenblaetter@staedteregion-aachen.de