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Eignungsfeststellung und Anzeige

Eignungsfeststellung

Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen dürfen nur errichtet, betrieben und wesentlich geändert werden, wenn ihre Eignung vor Inbetriebnahme gegenüber dem Umweltamt der StädteRegion Aachen nachgewiesen worden ist.

Dazu muss für derartige Anlagen ein Antrag auf Eignungsfeststellung gestellt werden. Im Rahmen der Antragsbearbeitung wird geprüft, ob die Ausnahmetatbestände nach § 41 Absatz 2 und 3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) erfüllt sind und eine Eignungsfeststellung entfallen kann. In diesem Fall wird der Antrag als Anzeige gewertet (Erklärung siehe unten).

Vordrucke zur Beantragung einer Eignungsfeststellung können über die Rubrik „Dienstleistung“ – Eignungsfeststellung runtergeladen werden.

Anzeige

Keiner Eignungsfeststellung bedürfen nach § 41 Absatz 1 der AwSV:

  • Anlagen für gasförmige wassergefährdende Stoffe
  • Anlagen der Gefährdungsstufe A
  • Anlagen für aufschwimmende Stoffe
  • Anlagen für allgemein wassergefährdende Stoffe, die keiner Prüfpflicht unterliegen
  • Heizölverbraucheranlagen und Notstromaggregate im Sinne des § 2 Absatz 11 AwSV
  • Anlagen mit einem Volumen von bis zu 1 m³, die doppelwandig sind oder über eine Rückhalteeinrichtung verfügen, die das gesamte in der Anlage vorhandene Volumen wassergefährdender Stoffe zurückhalten kann.

Sofern es sich bei vorgenannten Anlagen um prüfpflichtige Anlagen handelt, die errichtet, betrieben und wesentlich geändert werden sollen, so ist dies dem Umweltamt der StädteRegion Aachen mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.

Entsprechende Vordrucke für die Anzeige können auf dieser Seite unter der Rubrik Formulare/Infos heruntergeladen werden.

Kontakt

Umweltamt
Zollernstraße 20
52070 Aachen
Tel: +49 241 5198-7001

umweltamt@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung


Ansprechpartner/-innen

Frau Sabine Neitzel
Tel: +49 241 5198-7027
Fax: +49 241 5198-87027
sabine.neitzel@staedteregion-aachen.de

Herr Achim Jeske
Tel: +49 241 5198-7060
Fax: +49 241 5198-87060
achim.jeske@staedteregion-aachen.de

Frau Nadine Löcker
Tel: +49 241 5198-7022
Fax: +49 241 5198-87022
nadine.loecker@staedteregion-aachen.de