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Beistandschaften und Unterhalt

 

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der StädteRegion Aachen bietet für die Städte Baesweiler und Monschau sowie die Gemeinden Roetgen und Simmerath an:

  • Beratung und Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft,
  • Beratung und Unterstützung von allein erziehenden Elternteilen zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen der Kinder,
  • Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zur Geltendmachung der eigenen Unterhaltsansprüche,
  • Einrichtung einer Beistandschaft.


Die Unterstützung bei der Klärung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen kann auch im Rahmen einer Beistandschaft erfolgen. In diesem Fall ist das Jugendamt als Beistand berechtigt, die Interessen des Kindes vor Gericht wahrzunehmen. Die elterliche Sorge wird darüber hinaus nicht eingeschränkt.

Die Beistandschaft wird eingerichtet, wenn Sie einen schriftlichen Antrag stellen und wenn

  • Ihnen das alleinige Sorgerecht zusteht oder
  • sich das Kind trotz gemeinsamer elterlicher Sorge in Ihrer Obhut befindet beziehungsweise das Kind überwiegend bei Ihnen lebt.


Die Beistandschaft kann schon vor der Geburt Ihres Kindes beantragt werden.

Die Beendigung der Beistandschaft ist jederzeit durch Ihre schriftliche Erklärung möglich. Darüber hinaus endet die Beistandschaft grundsätzlich mit der Volljährigkeit des Kindes.

Bei der Feststellung der Vaterschaft nimmt der Beistand zunächst Kontakt zu dem von der Mutter benannten Vater auf. Erreicht der Beistand keine Anerkennung - diese wäre in urkundlicher Form, zum Beispiel vor dem Urkundsbeamten des Jugendamtes (kostenlos) möglich - stellt er im Namen des Kindes Antrag an das Familiengericht auf Feststellung der Vaterschaft und vertritt das Kind vor Gericht.

Bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für das Kind richtet sich die Höhe des Unterhalts nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Die Beurkundung der Unterhaltspflicht kann beim Jugendamt kostenlos erfolgen. Lehnt der Unterhaltspflichtige die Unterhaltszahlungen ab, kommt es zu einem Gerichtsverfahren, in dem der Beistand das Kind vertritt.

Weitere grundlegende Informationen können Sie auch der Internetseite des zuständigen Bundesministeriums entnehmen (siehe Linkhinweis rechts).

Oben aufgeführt sind auch die Ansprechpartnerinnen für Beratung, Unterstützung und Einrichtung einer Beistandschaft, mit jeweils örtlicher Zuständigkeit und Anfangsbuchstaben Ihres Namens.