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								Sie erhalten - je nach Auszugsart - zu Ihrem Grundstück den Ausdruck des Datenbestandes mit allen beschreibenden Elementen:
- Name der Gemarkung, Flurnummer, Flurstücksnummer
- Fläche des Flurstücks
- Lagebezeichnung
- Grundbuchbezeichnung
- Angaben zum Eigentümer (außer beim Flurstücksnachweis)
- Bodenschätzungsergebnis für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke (sofern vom Finanzamt festgesetzt)
Gängige Auszugsarten sind:
Flurstücks- und Eigentümernachweis
 (Standardauszug Einzelnachweis mit allen beschreibenden Elementen des Flurstücks einschließlich Eigentümerangaben und Eigentümerverhältnissen)
Bestandsnachweis
 (Standardauszug Gesamtnachweis Grundbuchblatt mit Eigentümerangaben, Eigentumsverhältnissen und dazugehörigen Grundstücken/ Flurstücken)
Darüber hinaus sind auch diese Auszugsarten erhältlich:
Flurstücksnachweis
 (Einzelnachweis mit allen beschreibenden Elementen des Flurstücks ohne Eigentümerangaben)
Grundstücksnachweis
 (Einzelnachweis des im Grundbuch unter einer laufenden Nummer geführten Grundstücks mit Eigentümerangaben und Eigentumerverhältnissen)
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                            Zollernstraße
                            20
                            
                            52070
                            Aachen
                            
                            
                                
                                    Tel: +49 241 5198-2546
                                    
                                
                            
                            
                                
                                    Fax: +49 241 5198-80621
                                    
                                
                            
                        
                            
                                
                                    katasterauskunft@staedteregion-aachen.de
                                
                                
                            
                        
Öffnungszeiten:
Termine nach vorheriger Vereinbarung. Nutzen Sie bitte die Kontaktmöglichkeiten.
 
                    
