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1920: Der Versailler Vertrag hat Folgen

Nach dem ersten Weltkrieg musste der Landkreis Monschau ein Fünftel seines Kreisgebietes an Belgien abtreten. Darunter große Teile der Vennwälder sowie der 30 Kilometer lange Bahnkörper der Vennbahn (die einzige Schienenverbindung des Landkreises). Das Nutzungsrecht für die abgetrennten Vennwälder verblieb jedoch noch bis zum Ende des 2. Weltkriegs bei den Gemeinden.

In Artikel 34 verzichtet Deutschland „auf alle Rechte und Ansprüche auf das gesamte Gebiet der Kreise Eupen und Malmedy“. Dies jedoch unter der Maßgabe einer Volksabstimmung, die dem Völkerbund vorzulegen war. Tatsächlich wurde das Gebiet Eupen-Malmedy zunächst ohne Volksabstimmung an Belgien abgetreten. Später fand eine Abstimmung über Listeneintragungen statt und ergab eine leichte Mehrheit für Belgien, blieb aber wegen des Abstimmungsmodus umstritten.

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