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Förderung LRS im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII

 

Die schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen bei Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten (LRS) ist in den Bundesländern durch entsprechende Erlasse geregelt. In NRW finden sich die Regelungen im Erlass des Kultusministeriums NRW vom 19.07.1991 "Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)" (BASS 14-01 Nr. 1).
Die Feststellung von LRS liegt in der Verantwortung der Schule. Sie wird in der Regel von der/dem Klassen- bzw. Deutschlehrer/in getroffen, welcher die Lernsituation reflektiert und die/den Schüler/in kontinuierlich beobachtet unter Einbezug der die Sprachen unterrichtenden Lehrkräfte.
Wenn Sie als Eltern feststellen, dass Ihr Kind Probleme beim Lesen/ Rechtschreiben hat, wenden Sie sich bitte an die/den Klassenlehrer/in.
Die schulische Förderung kann - je nach Problemlage des Kindes - verschiedene Maßnahmen beinhalten. So werden z. B. Lese-, Schreib- und Rechtschreibübungen durchgeführt, aber auch Strategien zum Lernen und eigenverantwortlichen Arbeiten vermittelt. Insbesondere soll die Bereitschaft zum Lesen und Schreiben von Texten geweckt bzw. verstärkt werden.
Bei einigen Kindern und Jugendlichen kann es sein, dass die schulischen Fördermaßnahmen (allgemeine und zusätzliche) nicht ausreichen, insbesondere wenn sich aus den LRS weitere Problematiken entwickelt haben (wie z. B. ausgesprochene Versagensängste).
Hat ein Kind aufgrund gravierender LRS seelische Probleme entwickelt, welche dieses Kind stark beeinträchtigen, kann es Unterstützung für eine Lerntherapie im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII erhalten. Dies wird von den Eltern beim Jugendamt beantragt, welches darüber entscheidet. In diesem Zusammenhang stellt das Jugendamt eine Anfrage an das zuständige Schulamt bezüglich der von der Schule durchgeführten Fördermaßnahmen.

Kontakt

Schulamt
Zollernstraße 16
52070 Aachen

schulamt@staedteregion-aachen.de

Ansprechpartner/-innen

für die Grundschulen in der Stadt Aachen

Herr Jörg Funk
Tel: +49241 5198-4132
Fax: +49241 5198-80410
joerg.funk@staedteregion-aachen.de
Raum: E 279

für die Grundschulen in Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath und Würselen

Frau Petra Pooch
Tel: +49241 5198-4131
Fax: +49241 5198-80410
petra.pooch@staedteregion-aachen.de
Raum: E 274

für die Grundschulen in Eschweiler, Monschau, Roetgen, Simmerath und Stolberg

Frau Gisela Unland
Tel: +49241 5198-4130
Fax: +49241 5198-80410
gisela.unland@staedteregion-aachen.de
Raum: E 275

für die Förderschulen:

Frau Sabine Baranowski
Tel: +49241 5198-4133
Fax: +49241 5198-80410
sabine.baranowski@staedteregion-aachen.de
Raum: E 271

für die Hauptschulen:

Herr Ralf Sistermann
Tel: +49241 5198-4134
Fax: +49241 5198-80410
ralf.sistermann@staedteregion-aachen.de
Raum: E 273