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Meldewesen & Beratung zum Infektionsschutz

Die Meldeformulare für Ärztinnen und Ärzte (§6,8,9 IfSG) bzw. für Gemeinschaftseinrichtungen (§34 IfSG) finden Sie in der nachfolgenden Dienstleistung (siehe unten).

 

Unter Infektionsschutz versteht man alle Maßnahmen, die eine Übertragung oder Verbreitung einer Infektionskrankheit verhindern oder das Risiko, die Schwere oder die Häufigkeit eines Ausbruchs reduzieren. 

Infektionskrankheiten werden durch eine Infektion mit Krankheitserregern verursacht. Nach der Infektion entwickelt der Körper typische Symptome und Befunde.
Im Gesundheitsamt erhalten Bürger und Institutionen Informationen zu Infektionskrankheiten sowohl online als auch in Form von persönlichen Beratungen.

Meldepflichtige Infektionskrankheiten werden zur Weitergabe an ein Landesinstitut erfasst, bearbeitet und entsprechende Maßnahmen in der StädteRegion eingeleitet.

Ansprechpartner/-innen

Herr Gregor Stalder
Tel: +49 241 5198-5324
Fax: +49 241 5198-85324

Herr Andre Karkour
Tel: +49 241 5198-5568