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Finanzielle Hilfen

Erwerbstätige schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen sowie deren Arbeitgeber können Zuschüsse aus Mitteln der Ausgleichabgabe erhalten.  

Folgende finanzielle Leistungen können Sie bei der Fachstelle beantragen:

  • Hilfen zur behinderungsgerechten Ausstattung von Arbeitsplätzen sowie für die Beschaffung von technischen Arbeitshilfen
  • Hilfen für die Milderung von außergewöhnlichen Belastungen, die durch die Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen entstehen, z.B. durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern
  • Hilfen für schwerbehinderte und gleichgestellte Beamte und Selbstständige zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
  • Hilfen für arbeitslose schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen als Darlehen zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen Existenz


In jedem Fall ist die vorrangige Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers (z.B. der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Bundesagentur für Arbeit) zu prüfen. Grundsätzlich gilt, dass der Antrag auf finanzielle Hilfen vor Beginn der entsprechenden Maßnahme bzw. vor Abschluss eines Vertrages zu stellen ist.