Liebe Eltern und liebe Vorschulkinder!

 

Wir laden Sie mit Ihrem Kind ab dem Herbst des Jahres vor Schulbeginn zur Einschulungsuntersuchung in das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen ein.

Informationen zur Einschulungsuntersuchung:

Wir wollen Ihnen und Ihrem Kind einen bestmöglichen Schulstart ermöglichen. Dazu führen wir eine Untersuchung durch, um Sie anschließend beraten zu können.

Die Untersuchung besteht aus zwei Abschnitten:

Der erste Teil besteht unter anderem aus einem Seh- und Hörtest, sowie der Beurteilung des Zahlen- und Mengenverständnisses und wird von der Arzthelferin durchgeführt.

Danach gibt es eine „Verschnaufpause“ für Sie und Ihr Kind, in der gemalt, gespielt oder gelesen werden kann.

Der zweite Teil besteht unter anderem aus einer Überprüfung der fein- und grobmotorischen Fähigkeiten, einer Sprachuntersuchung und einer körperlichen Untersuchung zur Beurteilung der allgemeinen Entwicklung. Diese Untersuchung wird von der Schulärztin durchgeführt.

Im Anschluss daran findet durch die Ärztin eine Beratung statt, abgestimmt auf Ihr Kind. Es wird ein Schulgutachten erstellt was sowohl Sie als auch die Schule erhält.

Anschließend bekommen Sie und Ihr Kind das Schulgutachten für Ihre Unterlagen ausgehändigt, ein zweites Exemplar erhält die Schule durch uns.

Den allermeisten Vorschulkindern macht dieser Vormittag nach einer kurzen Anlaufzeit viel Spaß. Ihr Kind hat sich abschließend in jedem Fall ein großes Lob verdient.

Ihr Team des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes des Gesundheitsamtes

 

PS: Je nach Wohnort findet die Untersuchung in Aachen oder in einer der Nebenstellen statt.

Bitte bringen Sie zur Untersuchung das gelbe Heft und den Impfausweis mit und füllen Sie den Online-Fragebogen oder den auf dieser Webseite hinterlegten Elternfragebogen aus.

Die Einladung erfolgt in der Regel Online per E-Mail zwischen Dezember 2025 und Juni 2026. Sie können anschließend über einen Link selbständig einen Termin buchen. Wir sortieren die Einladungen nach Schulen und Dringlichkeit. Sie werden auf alle Fälle bis Juni 2026 eingeladen, auch wenn uns keine Emailadresse vorliegen sollte.

Alle Kinder, welche bis zum 30. September eines Jahres 6 Jahre alt werden, sind in dem betreffenden Jahr schulpflichtig. Die Einschuluntersuchung ist gesetzlich in NRW vorgeschrieben. Auch Kinder, bei denen über eine Rückstellung oder vorzeitige Einschulung nachgedacht wird, müssen zur Einschulungsuntersuchung am Gesundheitsamt vorgestellt werden.

 

Ihre Teams des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes des Gesundheitsamtes

 

Kontakt

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Aachen/ Roetgen/ Würselen
Trierer Straße 1
52078 Aachen

Tel: +49 241 5198-5523

Kontakt

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Eschweiler/ Stolberg
Rathausstraße 66
52222 Stolberg

Kontakt

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Monschau/ Simmerath
Kammerbruchstraße 27
52152 Simmerath