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Hilfen für Menschen mit Behinderung

Das Amt für Soziales und Senioren ist grundsätzlich zuständiger Ansprechpartner für Leistungen der Eingliederungshilfe - im Rahmen der Bestimmungen des SGB IX- an Personen bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule, längstens bis zur Beendigung der Sekundarstufe II.
Das Vorgenannte gilt nicht für junge Menschen, die <link internal-link internal link in current>ausschließlich seelisch behindert sind bzw. ausschließlich von einer seelischen Behinderung bedroht sind. Hier gelten die Bestimmungen des SGB VIII; Ansprechpartner ist dann das jeweilige Jugendamt.
Sofern ein erwachsener Mensch Leistungen der Eingliederungshilfe bedarf, ist der<link https: www.bthg.lvr.de external-link-new-window internal link in current> Landschaftsverband Rheinland der richtige Ansprechpartner.

Aufgabe der <link internal-link internal link in current>Eingliederungshilfe nach dem SGB IX ist es,  die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen oder von Menschen, die von Behinderung bedroht sind, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.
Eingliederungshilfeleistungen sind je nach Leistungsart einkommens- und vermögensabhängig. Dies wird im jeweiligen Einzelfall überprüft.

<link internal-link internal link in current>Hilfen im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen können bei der Fachstelle der StädteRegion Aachen in Anspruch genommen werden. Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben verfolgt das Ziel, schwerbehinderte Menschen dauerhaft in das Arbeitsleben zu integrieren und behinderungsbedingte Nachteile durch entsprechende Unterstützungsmaßnahmen auszugleichen.