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Einfuhr eines fabrikneuen Fahrzeuges
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EG-Typgenehmigung) mit Angabe der deutschen Schadstoffklasse
- Vollgutachten (Gutachten nach §13 EG-FGV), wenn keine EG-Typgenehmigung vorliegt, ggf. Ergänzungsgutachten, wenn Eintragungen der EG-Typgenehmigung unvollständig
- Original-Rechnung des ausländischen Händlers (mit Hinweis auf ein Neufahrzeug)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- bei steuerpflichtigen Fahrzeugen: SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC), das vom Kontoinhaber unterschrieben ist. Weicht der Kontoinhaber vom Fahrzeughalter ab, ist bei der Zulassung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich noch die Unterschrift des Fahrzeughalters erforderlich. Dies gilt auch im Falle eines gemeinsamen Kontos, z.B. bei Eheleuten
- Verzollungsnachweis bei Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land
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Dienstleistungen
- Einfuhr eines fabrikneuen Fahrzeuges
Einfuhr eines fabrikneuen Fahrzeuges
Kontakt
Bürgerservice Zulassung
Carlo-Schmid-Straße
4
52146
Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80651
info.stva@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Mo. | - | Uhr | |||||||
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(Samstags stehen nur bestimmte Services zur Verfügung.)