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Asbest

 

Asbest ist ein natürlich vorkommendes Silikat (Mineral), das wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften (Säure-, Laugen- und Hitzebeständigkeit) in den verschiedensten Bereichen im Bau verwendet wurde. Speziell bei Häusern aus der Zeit von zirka 1960-1990 kann man fast mit hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit davon ausgehen das asbesthaltige Produkte darin verbaut wurden, zum Beispiel:

 

  • Asbestzement ("Eternit"): Dacheindeckungen und Außenwandverkleidungen,
  • Asbestplatten, zum Beispiel Zwischenlagen unter Elektroabzweigdosen und Vorschaltgeräten,
  • hinter Öfen in älteren Holzgebäuden,
  • oft als Asbestpappe, also schwach gebundener Asbest in älteren Elektrogeräten (Bügeleisen, Toaster, Elektrogrill, Fön, Kohlebogenlampen, Thermoelemente, Temperaturmesswiderstände, Hochlastwiderstände, Heizwiderstände, HH-Sicherungselemente usw.),
  • Asbest als Bestandteil in Fensterbänken, Feuerschutztüren und Dichtungen und
  • Asbest als Bestandteil in alten Fußbodenbelägen aus Kunststoff.


Seit 2005 gibt es ein EU-weites Verbot, asbesthaltige Gegenstände zu verarbeiten.

Gesundheitsschädlich ist nur das Einatmen der Asbestfasern. Durch Abrieb und Verwitterung, durch den Umgang mit Asbest oder dem Bearbeiten asbesthaltiger Materialien können diese Fasern freigesetzt werden. Sie sind lungengängig und können die so genannte Asbestose oder auch Lungenkrebs auslösen. Darüber hinaus sind sie einer der gefährlichsten Auslöser für den Tumor des Rippen- und Lungenfells.

Asbestsanierungen sollten grundsätzlich Fachfirmen überlassen werden. Für die Sanierungen gilt in Deutschland die TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest). Im Vorfeld ist die Asbestsanierung und Entsorgung der Bezirksregierung in Köln Dezernat 56, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln anzuzeigen.

Asbesthaltige Abfälle sind als gefährlicher Abfall einzustufen, für deren Entsorgung das Entsorgungsnachweisverfahren durchzuführen ist. Sie müssen dem Zweckverband Entsorgungsregion West angedient werden.

Kleinanlieferungen von Privatpersonen von maximal einer Tonne sind nicht entsorgungsnachweispflichtig und werden auf den Deponien Alsdorf -Warden und Horm angenommen. Anlieferungen größer 100 kg müssen allerdings 24 Stunden vorher angemeldet werden.


Adressen:

  • Zentraldeponie Alsdorf-Warden, An der Mariadorferstraße / K 10
  • DDG in Hürtgenwald – Horm, Pfarrer-Pleus-Straße 46, Hürtgenwald Horm


Auskünfte über die Entsorgungsentgelte sowie weitere Informationen über Asbest erhalten Sie unter dem AWA-Abfallphon:

+49(2403)8766353

Kontakt

Umweltamt
Zollernstraße 20
52070 Aachen

umweltamt@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung


Ansprechpartner/-innen

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Tel: +49 241 5198-7026
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