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Die Aufgaben der Medizinalaufsicht dienen der Überwachung der Berechtigung zur Berufsausübung nicht akademischer Gesundheitsfachberufe, der Qualitätssicherung und der Patientensicherheit.
Die Medizinalaufsicht umfasst folgende Aufgaben:
Bitte beachten Sie: Die Zuständigkeit für Gesundheits- und Krankenpfleger_innen liegt nun bei der Bezirksregierung Köln.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Emailadresse: 24-Pflege@bezreg-koeln.nrw.de.
Auch die Zuständigkeit für Hebammen ist auf die Bezirksregierung Köln übergegangen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Emailadresse: 24-GFB@bezreg-koeln.nrw.de.