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Verlust/Diebstahl von Kennzeichen oder Wechsel auf ein Wunschkennzeichen (Umkennzeichnung)

 

Verlust von Kennzeichen

Bei Verlust eines amtlichen Kennzeichens/der amtlichen Kennzeichen ist es erforderlich, dass der eingetragenen Fahrzeughalter persönlich* beim Straßenverkehrsamt vorspricht.


Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

 

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • HU-Bericht (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
  • ggf. vorhandenes Kennzeichen, sofern nur ein AKZ verloren wurde


*zur Abgabe einer Versicherung an Eides statt (eine Bevollmächtigung ist nicht möglich, da die Versicherung an Eides statt keine vertretbare Handlung ist)

 

 

Diebstahl von Kennzeichen

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
 

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • HU-Bericht (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
  • ggf. vorhandenes Kennzeichen, sofern nur ein AKZ gestohlen/verloren wurde
  • Diebstahlsanzeige der Polizei
  • Schriftliche Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.

 

Kontakt

Bürgerservice Zulassung
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80651

info.stva@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Uhr    
Di. - Uhr    
Mi. - Uhr   und  - Uhr
Do. - Uhr    
Fr. - Uhr    
Sa. - Uhr    

(Samstags stehen nur bestimmte Services zur Verfügung.)