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Heilpraktiker_in

 

Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen, benötigt dafür eine Berufserlaubnis als „Heilpraktiker_in" bzw. als „sektorale_r Heilpraktiker_in“.

Heilkunde wird ausgeübt, wenn Sie beruflich oder gewerbsmäßig Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen feststellen, heilen oder lindern – auch dann, wenn Sie dies im Dienst für andere tun (§ 1 Absatz 2 Heilpraktikergesetz - HeilPrG).

Um als Heilpraktiker_in tätig zu werden, müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein und die weiteren Anforderungen des § 2 Absatz 1 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HeilprGDV 1) erfüllen. Die Voraussetzung der deutschen Staatsbürgerschaft ist durch die fortlaufende Rechtsprechung mittlerweile entfallen.

 

Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung führt die Stadt Köln für die Städteregion Aachen die Kenntnisprüfungen sowie die Erlaubniserteilungen für Heilpraktiker-Anwärter_innen sowie Heilpraktiker-Anwärter_innen eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie durch. Weitere Informationen erhalten Sie unter:

http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/heilpraktikererlaubnis-1

 

Aufgrund einer weiteren öffentlich-rechtlichen Vereinbarung führt die Stadt Düsseldorf für die Städteregion Aachen die Kenntnisprüfungen sowie die Erlaubniserteilungen für Heilpraktiker-Anwärter_innen eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie durch. Weitere Informationen erhalten Sie unter:

https://www.duesseldorf.de/gesundheitsamt/fachpublikum-fortbildungen/heilpraktiker/hp-psychotherapie/

 

Die Anerkennung als Heilpraktiker_in, beschränkt auf die Gebiete Podologie, Logopädie oder Ergotherapie, erfolgt im hiesigen Zuständigkeitsbereich. Für Informationen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte unter den angegebenen Kontaktdaten an die Medizinalaufsicht. 

Kontakt

Medizinalaufsicht
Trierer Straße 1
52078 Aachen
Tel: +49 241 5198-5398