Breadcrumb

aktuelle Lage Blauzungenkrankheit

Stand: November 2023

Die Blauzungenkrankheit (BTV) ist eine virusbedingte hauptsächlich akut verlaufende Krankheit, welche nicht direkt von Tier zu Tier übertragen wird, sondern über blutsaugende Mücken (Gnitzen). Empfänglich sind Schafe, Ziegen und Rinder, auch Alpakas und Wildwiederkäuer können betroffen sein. Menschen können an BTV nicht erkranken. Bei den Fällen aus den Niederlanden ist bekannt, dass der Gesundheitsstatus der Schafe bei einer Infektion deutlich beeinträchtigt ist (Apathie, Fressunlust, geschwollene Maulschleimhaut, Fieber), bei Rindern findet man nur in Ausnahmefällen klinische Symptome.
Am 06.09.2023 gab es den ersten BTV Serotyp 3 Fall in einer Schafhaltung in den Niederlanden. Bislang sind über 600 Nachweise aus den Niederlanden bekannt, Belgien ist ebenfalls betroffen. Verbringungseinschränkungen aus den Niederlanden und Belgien sind bereits erlassen. Auch in Deutschland sind derweil BTV-3 Fälle festgestellt worden (12.10.2023 in NRW, 25.10.2023 Niedersachsen). Die Bundesländer Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben ihren Status „seuchenfrei in Bezug auf Infektion mit BTV“ verloren. BTV ist eine Seuche der Kategorie C, D und E und wird daher optional staatlich bekämpft, ist jedoch in der EU anzeigepflichtig und muss daher gemeldet werden. 

Verbringungsregelungen:

  1. Für das Verbringen zwischen den infizierten Zonen Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen gelten nach Vereinbarung zwischen den Ländern keine BTV-spezifischen Beschränkungen.
  2. Bei der Verbringung von Schlachttieren in BTV-freie Bundesländer, darf im Ursprungsbetrieb während der letzten 30 Tage kein Fall einer BTV-Infektion festgestellt worden sein
    Und die Verbringung muss direkt vom Herkunftsbetrieb zum Bestimmungsschlachthof erfolgen
    Und die Schlachtung muss innerhalb von 24h nach der Ankunft durchgeführt werden
    Und der Betreiber des Herkunftsbetriebes muss den Betreiber des Bestimmungsschlachthofes mindestens 48h vor Verladung informieren
    Und die Tiere müssen von einer Tierhaltererklärung des Unternehmers begleitet sein.  
    In nicht freie BTV Mitgliedsstaaten (Belgien und Niederlande) ist ein solcher Transport nur untersagt, wenn es im Ursprungsbetrieb in den letzten 30 Tagen ein BTV-Fall festgestellt wurde.
  3. Bei der Verbringung von Zucht- und Nutztieren in BTV-freie Bundesländer darf im Ursprungsbetrieb während der letzten 30 Tage kein Fall einer BTV-Infektion festgestellt worden sein
    Und die Tiere wurden binnen 7 Tage vor der Verbringung mittels PCR auf BTV untersucht
    Und 7 Tage vor der Verbringung mit Repellentien behandelt
    weiter muss eine Tierhaltererklärung als Begleitdokument die Tiere beim Transport begleiten, in der die genannten Anforderungen ebenfalls bestätigt werden müssen. Empfängerbehörde muss der Verbringung zustimmen.
  4. Eine Verbringung von Kameliden aus Nordrhein-Westfalen in BTV-freie Zonen in Deutschland ist derzeit nicht möglich.
  5. Bezüglich der Verbringung in andere EU-Mitgliedsstaaten (Außer Belgien und Niederlande) gelten die Bedingungen, welche auf der folgenden Homepage eingestellt sind, da es derzeit noch Verhandlungen zwischen den Mitgliedsstaaten und dem Bundesministerium gibt, können sich kurzfristige Änderungen ergeben.
    https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en
  6. Seit dem 27.10.2023 gibt es laut Veröffentlichung auf der EU-Homepage keine Anforderung für die Verbringung von Rindern, Schafen, Ziegen und anderen empfänglichen Arten bezogen auf BTV- Serotyp 3.


Sollten noch weitere Fragen offen sein, dürfen Sie gerne das hiesige Amt kontaktieren. Auf Grund der Aktualität der Ereignisse weisen wir darauf hin, dass es sich um die Regelungen vom 31.10.2023 handelt, sollten uns aktuelle Informationen erreichen, stellen wir diese zeitnah auf der Homepage zur Verfügung.
Die Tierhaltererklärungen zum Verbringen von Schlachttieren oder Zucht- und Nutztieren finden Sie ebenfalls auf dieser Seite im Bereich Formulare/Infos.