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Neue Strategie für BHV-1, IBR/IPV

Das Bovine Herpesvirus 1 ist ein Virus, welcher Rinder und andere rinderartige Tiere befallen kann. Für den Mensch besteht keine Infektionsgefahr. BHV-1 wird seit Gültigkeit des EU-Tiergesundheitsrechtsakt (Animal Health Law) auch als IBR Infektiöse Bovine Rhinotracheitis oder IPV Infektiöse Pustulöse Vulvovaginitis bezeichnet. BHV-1 ist eine hochansteckende Allgemeinerkrankung, welche mit verschiedenen Symptomen auftritt. Meist beginnt eine Infektion mit Fieber, Nasenausfluss, sowie Rötung der Schleimhäute.
Das Bovine Herpesvirus ist eine Seuche der Kategorie C, die für einige Mitgliedsstaaten relevant sind und Maßnahmen zu treffen sind um eine weitere Ausbreitung der Seuche in der Europäischen Union zu verhindern.
Seit 2017 ist Deutschland „frei von IBR/IPV“, seitdem muss zur Aufrechterhaltung ein Testregime stattfinden, dessen Basis die Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV-1 Verordnung) bildet. Seit 2017 wurden in NRW 45 Ausbrüche von IBR/IPV in NRW gemeldet, hierbei ist es zu Gesamtbestandräumungen und erheblichen Folgen für die Betriebe gekommen. Um den Status „frei von IBR/IPV“ behalten zu können, hatte im Dezember 2023 das Friedrich-Loeffler-Institut als oberste Bundesbehörde im Bereich der Tiergesundheit ein Gutachten hinsichtlich erforderlicher Überwachungs- und Präventionsmaßnahmen vorgelegt. Ein erhöhtes Risiko für IBR/IPV-Ausbrüche besteht demnach in Kreisen nahe der deutsch-niederländischen Grenze sowie bei mehrfachen IBR/IPV-Ausbrüchen in den letzten zwei Jahren. In Nordrhein-Westfalen betrifft dies die Kreise Borken, Heinsberg, Kleve, Steinfurt, Wesel und Viersen sowie die StädteRegion Aachen. Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen tragen den dortigen lokalen Gegebenheiten Rechnung. Alle Maßnahmen finden Sie in den hier aufgeführten Anhängen.