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Änderung der Fahrzeugpapiere (Adresse/Name/Technik)
Adressänderung
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeummeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
Namensänderung
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- geänderter Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- ggf. Heiratsurkunde oder Urkunde des Standesamtes über die Namensänderung
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
Technische Änderungen
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (wenn erforderlich)
- Untersuchungsbericht des TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder sonstiger Organisationen, die eine techn. Änderung begutachten dürfen
- ggf. amtliches Kennzeichen, wenn eine neue HU-Plakette verklebt werden soll
-
Dienstleistungen
- Die Dienstleistung konnte nicht dargestellt werden.
Änderung der Fahrzeugpapiere
Die Einrichtung konnte nicht dargestellt werden.