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Augenwischerei der RSK: Plausibilitätsprüfung ist KEIN Sicherheitsnachweis von Tihange 2! Reaktorsicherheitskommission sagt selbst: Angewandte Rechenmethoden sind nicht ausreichend abgesichert!

StädteRegion Aachen. In einer aktuellen Stellungnahme stellt die Reaktorsicherheitskommission (RSK) fest, dass die meisten bislang offen gebliebenen Fragen zur Sicherheit der Kernkraftwerke Tihange 2 und Doel 3 geklärt seien. Noch nicht hinreichend abgesichert sei jedoch der Nachweis über die Eignung der Rechenmethoden zur Berechnung der Rissfelder – hierzu heißt es: „Es verbleibt jedoch die Frage bezüglich einer ausreichenden experimentellen Absicherung der Berechnungsmethoden für Rissfelder“. Diese ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung für den Sicherheitsnachweis. Die Prüfungen und Bewertungen der RSK beziehen sich zudem nur auf Unterlagen der belgischen Atomaufsicht und des Betreibers. Demnach scheint plausibel nachgewiesen, dass die Risse schon bei der Herstellung des Reaktors vorhanden waren. „Dann hätte die Anlage erst gar nicht in Betrieb genommen werden dürfen!“, so das eindeutige Fazit des Aachener Städteregionsrates Helmut Etschenberg. „Das ist kein Nachweis der Sicherheit, das ist Augenwischerei. Man muss das Gutachten nur aufmerksam lesen! Der weitere Betrieb der Anlage ist auch weiterhin nicht zu verantworten!“, erklärt Etschenberg fassungslos.

Im Bericht der RSK steht wortwörtlich: „Zur Validierung des Berechnungsmodelles wurden von der belgischen Seite unterschiedliche Versuche durchgeführt bzw. veranlasst. Diese Versuche zeigen nach Auffassung der RSK lediglich die Übereinstimmung von Berechnung und Versuch (…), nicht aber die Konservativität der Methode. Aus Sicht der RSK deckt die Validierung nicht alle Beanspruchungszustände – insbesondere nicht die zu unterstellenden mehrachsigen Belastungen – und die komplexe Wechselwirkung zwischen benachbarten Rissen in einem Rissfeld ab. Zudem wurde nur eine geringe Zahl von Versuchen (…) durchgeführt.“ „Damit“, so Etschenberg, „bleiben die wesentlichen Materialfragen offen!“

In ihrer Stellungnahme bestätigt die RSK darüber hinaus, dass bis dato wesentliche Fragen der Sicherheit offen geblieben waren und offenbar erst jetzt nach Ansicht der Kommission aufgrund weiterer Nachweise der belgischen Seite geklärt werden konnten. Damit wird die Forderung der Bundesregierung, der StädteRegion Aachen sowie der internationalen unabhängigen Expertenvereinigung INRAG nach Stilllegung von Tihange 2 und Doel 3 bis zur Klärung der offenen
Fragen im Nachhinein bekräftigt. „Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie auch die Analyseergebnisse der internationalen Expertengruppe (INRAG) in ihre Bewertung der Situation einbezieht!“, so Etschenberg. „Wir werden daher nicht nachlassen, die möglichen juristischen Schritte zu gehen, um die nach wie vor großen Sorgen der Bevölkerung vor den Gefahren von Tihange 2 ernst zu nehmen. Die Zulässigkeit der Brennelemente-Lieferung aus NRW werden wir rechtlich prüfen!“

Unabhängig davon gibt es eine Reihe weiterer offener Fragen, die von der RSK nicht beantwortet wurden. Dazu gehört auch die Frage, warum die Risse nicht bereits bei der Herstellung entdeckt worden sind, obwohl sie hätten entdeckt werden können und müssen. Es bleibt damit auch weiterhin der dringende Verdacht bestehen, dass es bei der Genehmigung der Anlagen zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist, die das gesamte Genehmigungsverfahren in Frage stellen. „Ohne den weiteren Druck aus der Bevölkerung, aus den Bundesländern und Regionen sowie die Unterstützung durch die unabhängigen Experten besteht weiterhin die Gefahr, dass die Risiken der beiden Kernkraftwerke unter den Tisch gekehrt werden“, ist Etschenberg überzeugt.

„Ich wäre glücklich, wenn ein eindeutiger Nachweis der Sicherheit von Tihange geführt würde. Diesen bringt allerdings auch das Gutachten der RSK nicht!", so der Städteregionsrat abschließend.

Die vollständige RSK-Stellungnahme (503. Sitzung der Reaktor-Sicherheitskommission am 23.05.2018) findet man im Internet unter dem nebenstehenden Link.

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