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Tatsächliche Nutzung und Wirtschaftsart

Die rechtliche Bedeutung des Nachweises der tatsächlichen Nutzung im Liegenschaftskataster und der Wirtschaftsart im Grundbuch

Anlass

Im Zusammenhang mit der Erstellung und der Laufendhaltung der Amtlichen Basiskarte (ABK) werden alle Grundstücke im Gebiet der StädteRegion Aachen durch das Kataster- und Vermessungsamt hinsichtlich ihrer im Liegenschaftskataster geführten tatsächlichen Nutzung überprüft. Diese Überprüfung erfolgt in der Regel anhand von aktuellen Luftbildern in regelmäßigen zeitlichen Abständen. Stimmen die Eintragungen im Liegenschaftskataster nicht mit den zum Überprüfungszeitpunkt vorliegenden örtlichen Gegebenheiten überein, wird der Katasternachweis aktualisiert.

Rechtliche Bedeutung

Die Angabe der Nutzungsart im Liegenschaftskataster richtet sich nach dem Nutzungsartenkatalog NRW. Dabei handelt es sich um eine beschreibende Angabe über die tatsächliche Beschaffenheit des Grundstücks. Diese Beschreibung ist nur nachrichtlicher Art und dient in erster Linie dem Liegenschaftskataster und statistischen Zwecken. Von der im Liegenschaftskataster eingetragenen tatsächlichen Nutzung geht keine Rechtswirkung aus. Sie verändert nicht den Grundstückswert. Auch können daraus keine baurechtlichen Rechtsansprüche abgeleitet werden. Hier gelten ausschließlich die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Da an die im Liegenschaftskataster geführte tatsächliche Nutzung keine Rechtsfolgen geknüpft sind, hat deren Änderung nicht den Charakter eines Verwaltungsaktes. Den Grundstückseigentümern wird die Fortführung des Nachweises der tatsächlichen Nutzung durch das Kataster- und Vermessungsamt daher nicht mitgeteilt.

Verknüpfung mit dem Grundbuch

Damit Grundbuch und Kataster übereinstimmen, wird im Falle der Veränderung einer Nutzungsart im Kataster das Grundbuchamt informiert. Das Grundbuchamt führt die Nutzungsart eines Grundstücks lediglich in vereinfachter Form unter dem Begriff der Wirtschaftsart. Auch die im Bestandsverzeichnis des Grundbuches geführte Wirtschaftsart bewirkt keine Änderung der Rechtslage. Es handelt sich um eine die Bewirtschaftung des Grundstücks beschreibende Tatsachenangabe.

Die folgenden 12 Wirtschaftsarten können in das Grundbuch eingetragen werden:

  • Gebäude – und Freifläche
  • Betriebsfläche
  • Erholungsfläche
  • Verkehrsfläche
  • Landwirtschaftsfläche
  • Waldfläche
  • Wasserfläche
  • Übungsgelände
  • Schutzfläche
  • Historische Anlage
  • Friedhof
  • Unland

Die Eigentümer von Grundstücken, deren Wirtschaftsart im Grundbuch fortgeschrieben wurde, erhalten vom Grundbuchamt eine schriftliche Eintragungsbekanntmachung.

Kontakt

Katasterauskunft
Zollernstraße 20
52070 Aachen
Tel: +49 241 5198-2546
Fax: +49 241 5198-80621

katasterauskunft@staedteregion-aachen.de

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