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Freiwillige Förderung im Sozialbereich

Förderperiode 01.01.2023 bis 31.12.2027

Die StädteRegion Aachen fördert die Teilhabechancen und Verbesserung der sozialen Lebenslagen von Menschen in den Sozialräumen der Region im Rahmen der freiwilligen Mittel für die Wohlfahrtsverbände und die ihnen angehörenden Mitgliedsorganisationen. Um die Mittel bedarfsgerecht und zielgerichtet einzusetzen, ist die Förderung an die städteregionale Sozialplanung und ihre Berichterstattung gekoppelt. 

Angaben zu Zuwendungsvoraussetzungen sowie zum Antrags- und Bewilligungsverfahren sind in der Richtlinie der StädteRegion Aachen zur freiwilligen Förderung enthalten. Diese sowie die notwendigen Antragsunterlagen und können unter den Links auf dieser Seite herunterladen werden.

Die detaillierte Übersicht der thematischen Gestaltungsbedarfe und zugeordneten Sozialräume auf Basis der aktuellen Berichterstattung aus 2022 kann ebenfalls unter den Links auf dieser Seite heruntergeladen werden.

Bei Rückfragen zur Förderung melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie gerne!