Ukraine-Krieg

Hinweise für Vertriebene aus der Ukraine zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Aufgrund des EU-Ratsbeschlusses vom 25.06.2024 wurde der vorübergehende Schutz für Vertriebene aus der Ukraine bis zum 04.03.2027 verlängert.

Nach der Zweiten Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (1. UkraineAufenthÄndFGV) gelten alle Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, die am 01.02.2026 gültig sind, automatisch bis zum 04.03.2027 fort. Für nicht-ukrainische Vertriebene, die lediglich im Besitz einer befristeten ukrainischen Aufenthaltserlaubnis waren und weder Familienangehörige ukrainischer Staatsangehöriger sind noch in der Ukraine Schutzberechtigte waren, gilt diese Fortgeltung allerdings nicht. Für die Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz heißt das, dass sie keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen müssen, wenn sie zu dem Personenkreis gehören, für den die 2. UkraineAufenthÄndFGV gilt und die Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit bis zum 01.02.2026 oder länger versehen ist. 

Eine Antragstellung ist also nur notwendig, wenn Sie nicht zu dem o. a. anspruchsberechtigten Personenkreis gehören oder die Aufenthaltserlaubnis vor dem 01.02.2026 abläuft. 

Die entsprechenden Informationen können Sie auch den nebenstehenden Hinweisblättern in englischer, ukrainischer und russischer Sprache entnehmen.

Hinweise für neu einreisende Vertriebene aus der Ukraine

Ukrainische Staatsangehörige sowie deren Familienangehörige, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben und bis zum 04.12.2025 in das Bundesgebiet eingereist sind, benötigen für die Einreise in das und den Aufenthalt im Bundesgebiet für die Dauer von 90 Tagen ab Einreise kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis. Das gleiche gilt für nicht-ukrainische Staatsangehörige, die am 24.02.2022 ihren Wohnsitz in der Ukraine hatten, bis zum 04.12.2025 in das Bundesgebiet eingereist sind und in der Ukraine internationalen Schutz genossen haben oder im Besitz eines unbefristeten ukrainischen Aufenthaltstitels waren.


Aufgrund der EU-Ratsbeschlüsse vom 04.03.2022 und 25.06.2024 kann den o. g. vor dem Krieg geflohenen Personenkreisen, die vor dem 24.02.2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten, eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erteilt werden. Mit der Aufenthaltserlaubnis darf eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden. 


Für die Erstbeantragung einer Aufenthaltserlaubnis, sowie für alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Infostelle der Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde in den Aachen-Arkaden, Trierer Str. 1, 52078 Aachen, 1. Obergeschoss.
 

 

Die Außenstelle bietet folgende Servicezeiten an:

montags u. dienstags                       08.00 – 15.00 Uhr

mittwochs                                            08.00 – 16.45 Uhr

donnerstags                                        08.00 – 13.00 Uhr

freitags                                                  08.00 – 12.00 Uhr

 

Die abschließende Bearbeitung kann derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Termine erhalten Sie während der Servicezeiten direkt in der Außenstelle.

Online-Befragung des BAMF zu Geflüchteten aus der Ukraine

Zur Weiterentwicklung des Hilfeportals führt das Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit eine Online-Befragung unter Geflüchteten aus der Ukraine durch. Ziel ist es, besser zu verstehen, wie hilfreich die aktuellen Inhalte sind, welche Informationen darüber hinaus benötigt werden und wo aus Ihrer Sicht noch Verbesserungsbedarf besteht.

Sie kennen Germany4Ukraine aus eigener Erfahrung – und genau deshalb ist Ihre Einschätzung für das BAMF besonders wichtig. Ihr Feedback hilft zu verstehen, wie gut das Angebot funktioniert und wie sich das BAMF künftig noch besser an Ihren Bedürfnissen ausrichten kann.

Zur Befragung eingeladen sind Geflüchtete aus der Ukraine ab 16 Jahren, die in Deutschland leben. Sie richtet sich zum einen an Personen, die das Angebot kennen und nutzen, und zum anderen aber auch an Personen, die das Angebot nicht mehr nutzen oder gar nicht kennen. Jede Rückmeldung ist hilfreich.

Die Teilnahme ist freiwillig und anonym. Die Beantwortung dauert etwa zehn Minuten. Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben, ein Rückschluss auf einzelne Personen ist nicht möglich. Die Befragung wird von der infoGmbH im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt.

Neben Ihrer Teilnahme würde das BAMF sich auch sehr darüber freuen, wenn Sie dabei helfen, möglichst viele Geflüchtete aus der Ukraine zu erreichen. 

Den Link zur Befragung klicken sie hier

Sollte dieser Link nicht funktionieren, kopieren Sie sich die folgende URL in Ihren Browser: survey.infogmbh.de/?i_survey=195__8e0f1fde27be6937b39fb5c47633aa82 

 

Desinformation im Kontext des russischen Angriffskrieges

  • Informationen der Bundesregierung über Desinformation im Kontext des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine finden Sie hier.
  • Antworten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Desinformation im Kontext des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine finden Sie hier.