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An das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen bestehen gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen. Diese werden im „Kreislaufwirtschaftsgesetz“ (KrWG) und der „Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen“ (Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)) vorgegeben.
nicht gefährliche Abfälle
Das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von nicht gefährlichen Abfällen ist anzeigepflichtig gegenüber der Behörde (§ 53 KrWG). Genauere Informationen erhalten Sie entsprechend Ihrer Gewerbeform über die Merkblätter (siehe Dienstleistung "Anzeige und Erlaubnisverordnung"):
- Hinweise zur Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen nach § 53 KrWG
- Hinweise zur Anzeigepflicht für Beförderer von Abfällen im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen (z.B. Handwerker) nach § 53 KrWG
gefährliche Abfälle
Für das gewerbliche Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen bedarf es einer Beförderungserlaubnis (§ 54 Abs. 1 KrWG). Diese ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Für Betriebe in der StädteRegion Aachen (ohne Stadt Aachen) ist es das Umweltamt der StädteRegion Aachen.
Hinweise zur Erteilung der Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen nach § 54 KrWG entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt, zu finden unter der Dienstleistung "Anzeige- und Erlaubnisverordnung".
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Dienstleistungen
Kontakt
Umweltamt
Zollernstraße
20
52070
Aachen
umweltamt@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung
Ansprechpartner/-innen
Herr Robert Mücke
Tel: +49 241 5198-7025
Fax: +49 241 5198
robert.muecke@staedteregion-aachen.de
Herr Jonas von Wirth
Tel: +49 241 5198-7063
Fax: +49 241 5198-87063
jonas.vonwirth@staedteregion-aachen.de
Frau Julia Johach
Tel: +49 241 5198-7023
Fax: +49 241 5198-87023
julia.johach@staedteregion-aachen.de