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Abfalltransporte

An das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen bestehen gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen. Diese werden im „Kreislaufwirtschaftsgesetz“ (KrWG) und der „Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen“ (Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)) vorgegeben.


nicht gefährliche Abfälle 

Das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von nicht gefährlichen Abfällen ist anzeigepflichtig gegenüber der Behörde (§ 53 KrWG). Genauere Informationen erhalten Sie entsprechend Ihrer Gewerbeform über die Merkblätter (siehe Dienstleistung "Anzeige und Erlaubnisverordnung"):

  • Hinweise zur Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen nach § 53 KrWG
  • Hinweise zur Anzeigepflicht für Beförderer von Abfällen im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen (z.B. Handwerker) nach § 53 KrWG 
     

gefährliche Abfälle

Für das gewerbliche Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen bedarf es einer Beförderungserlaubnis (§ 54 Abs. 1 KrWG).  Diese ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Für Betriebe in der StädteRegion Aachen (ohne Stadt Aachen) ist es das Umweltamt der StädteRegion Aachen.

Hinweise zur Erteilung der Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen nach § 54 KrWG entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt, zu finden unter der Dienstleistung "Anzeige- und Erlaubnisverordnung". 

 

Kontakt

Umweltamt
Zollernstraße 20
52070 Aachen

umweltamt@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung


Ansprechpartner/-innen

Herr Robert Mücke Tel: +49 241 5198-7025
Fax: +49 241 5198
robert.muecke@staedteregion-aachen.de

Herr Jonas von Wirth Tel: +49 241 5198-7063
Fax: +49 241 5198-87063
jonas.vonwirth@staedteregion-aachen.de

Frau Julia Johach Tel: +49 241 5198-7023
Fax: +49 241 5198-87023
julia.johach@staedteregion-aachen.de