Breadcrumb

Voraussetzung:
Einen Anspruch auf einen Parkausweis für Bewohner hat, wer im Altstadtkern von Monschau behördlich gemeldet ist und dort tatsächlich wohnt. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutzes Kraftfahrzeug.
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
- Formular "Parkausweis für Bewohner - Altstadtkern Monschau"
- Personalausweis
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung 1)
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
-
Dienstleistungen
Ansprechpartner/-innen
Frau Margit Kessel
Tel: +49 241 5198-3706
Fax: +49 241 5198-83706
verkehrsbehoerde@staedteregion-aachen.de
Raum: F 415