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Immobilienrichtwerte

Immobilienrichtwerte werden mittels statistischer Auswertungen aus tatsächlichen Kauffällen der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses ermittelt.

Die Immobilienrichtwerte sind jeweils für Zonen ausgewiesen. Eine Zone grenzt dabei ein Gebiet ab, in denen die Immobilien aufgrund Ihrer Lage und Bauweise im Wesentlichen vergleichbar sind und somit ein ähnliches Marktverhalten unterstellt werden kann. Der jeweilige Immobilienrichtwert bezieht sich dabei auf eine fiktives, für die Zone lagetypisches Richtwertobjekt, das über besonders wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale, beispielsweise Baujahr und Wohnfläche, definiert ist. Abweichungen in den Grundstücksmerkmalen von der lagetypischen Richtwertobjekts können mittels Umrechnungskoeffizienten berücksichtigt werden (Immobilien-Preis-Kalkulator).

Die Immobilienrichtwerte berücksichtigen keine besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale, wie zum Beispiel Rechte und Belastungen, Nebengebäude und so weiter.

Die Immobilienrichtwerte tragen wesentlich zur Schaffung von Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie ermöglichen der Öffentlichkeit die Ermittlung eines überschlägigen Immobilienpreises für eine Immobilie mithilfe von nur wenigen Angaben zu dem Objekt. Zudem kann das Fachpublikum die Immobilienrichtwerte im Vergleichswertverfahren als Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke nach § 13 ImmoWertV anwenden.
Weitere Informationen zu den Immobilienrichtwerten finden Sie im ebenfalls kostenfrei über BORIS.plus.NRW verfügbaren aktuellen Grundstücksmarktbericht und den örtlichen Fachinformationen.

Kontakt

Gutachterausschuss / Immobilienbewertung
Zollernstraße 20
52070 Aachen
Tel: +49 241 5198-2555

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