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Förderrichtlinie Sozialplanung

Die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für sozialraumbezogene Projekte im Rahmen des Handlungskonzeptes Sozialplanung richtet sich besonders an kleinere Initiativen und Projekte, die sich im Sozialraum engagieren und dort zur Verbesserung der Lebenslagen, der Teilhabe und der sozialen Infrastruktur beitragen. Die Maximalhöhe der Förderung pro Maßnahme beträgt jährlich bis zu 1.000,-€. Nähere Informationen finden Sie unter den Downloads auf dieser Seite.

Bei Fragen zum Verfahren und zur Antragstellung melden Sie sich unter den genannten Kontaktdaten, wir beraten Sie gerne.